Alkohol


Nov. 18:  

Promillegrenzen

Nicht jeder weiß, dass schon bei kleiner Alkoholmenge große Probleme entstehen können.

Für Fahranfänger in der Probezeit und generell alle Fahrerlaubnisinhaber unter 21 Jahren ist die 0,0 Promillegrenze eingeführt worden. Für die anderen Fahrer liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille ist ein Straftatbestand erfüllt, ohne dass es auf eine erkennbare Fahrunsicherheit ankommt.

Jedoch drohen bereits bei geringeren Werten erhebliche Konsequenzen. Schon ab 0,3 Promille kommt eine Straftat in Betracht und besteht die Gefahr einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Das ist der Fall, wenn weitere Anzeichen hinzukommen, aus denen auf eine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden kann. Es können zum Beispiel eine gefahrene Schlangenlinie, andere Fahrfehler oder ein torkelnder Gang nach dem Aussteigen vorgehalten werden. Eine anwaltliche Vertretung ist sinnvoll. Es gibt auch Verteidigungsmöglichkeiten. Zum Beispiel muss die Justiz dem Fahrer nachweisen, dass ein Fahrfehler alkoholbedingt war. Schließlich geschehen auch ohne Alkohol Fehler im Straßenverkehr.

Rechtsanwalt Jan Buchholz


   



März 2020:

Fahrrad und Alkohol

Es ist bekannt, dass unter Alkoholeinfluss nicht Auto gefahren werden darf. Nicht jeder weiß, dass auch beim Radfahren mit Alkohol die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge in Gefahr gerät.

Die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt beim Radfahren zwar erst bei 1,6. Jedoch beginnt die relative Fahruntüchtigkeit auf dem Rad genauso wie beim Auto schon bei 0,3 Promille. Diese ist relevant, wenn  Ausfallerscheinungen vorgeworfen werden. Eine anwaltliche Verteidigung ist sinnvoll, da vielfältige Gesichtspunkte bei der Verteidigung zu beachten sind. Zum Beispiel müssen eine Unaufmerksamkeit oder ein gefahrener Schlenker nicht alkoholbedingt sein.

Rechtsanwalt Jan Buchholz


Keine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille bei Pedelec?

Pedelecs, E-Bikes, Elektrofahrräder sind immer beliebter geworden. Es handelt sich um Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor.

Spannend ist die Frage, ab wann bei einem derartigen Fahrzeug eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.

So mancher lässt sein Auto stehen, um nicht unter Alkoholeinfluss nach Hause zu fahren. Während früher das klassische Fahrrad dann oft benutzt wurde, weiß man inzwischen auch die Bequemlichkeit eines Pedelecs auf dem Heimweg zu schätzen.

Seit langem anerkannt ist, dass ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen vorliegt. Bei Fahrrädern gilt dies erst ab 1,6 Promille.

Nun stellt sich die Frage, ob ein Pedelec im Hinblick auf den Alkoholwert durch den Motor als Kraftfahrzeug anzusehen ist oder lediglich als Fahrrad.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe befasste sich mit einem Pedelec mit der auf die Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzten Motorunterstützung. Es erließ hierzu einen Hinweisbeschluss im Juli 2020. Dabei ging es um ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr mit einer Alkoholkonzentration knapp unter 1,6 Promille.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Fahrers des Pedelecs. Die Rechtsprechung zu einer absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille finde auf derartige Pedelecs nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Forschung keine Anwendung, so die Pressemitteilung des Gerichts. Es gebe bisher keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach Fahrer von Pedelecs bereits unterhalb des Grenzwertes von 1,6 absolut fahruntüchtig wären.

Da in dem konkreten Fall mangels Ausfallerscheinungen auch keine relative Fahruntüchtigkeit gesehen wurde, ging das Gericht in seinem Hinweisbeschluss von einem Wegfall der Strafbarkeit aus.

Rechtsanwalt Jan Buchholz