Strafrecht


Wir verteidigen Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe!

Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie uns umgehend. Wir stehen Ihnen vom ersten Vorwurf an zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Einstellung. Unsere Verteidigung bezieht sich auf alle Stadien des Verfahrens vom ersten Vorwurf bis einer etwaigen Hauptverhandlung.

Wir verteidigen Sie insbesondere bei:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt, Alkohol
  • Fahren unter Drogeneinfluß (Cannabis etc.)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis


Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb ist schnelles Handeln zwingend erforderlich.

Rufen Sie uns also sofort an, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden:


Tel. (030) 604 32 36

 

Natürlich können Sie sich auch per E-Mail unter kontakt@kanzleibuchholz oder unsere Kontaktformulare auf der Homepage an uns wenden.

Kontakt