Unfallregulierung


Wir kümmern uns für Sie um die Regulierung des Verkehrsunfalles. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, ist dies für Sie schon belastend genug. Die daran anschließenden Arbeiten übernehmen wir gerne für Sie.

Bei einem Unfall sind von Beginn an viele Aspekte zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst gleich nach einem Unfall bei uns melden, damit wir alles in Ihrem Interesse steuern können. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht in erster Linie Ihr Interesse im Sinn.

Zu beachten sind insbesondere folgende Ansprüche:

  • Schadenersatz
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Schmerzensgeld  

Tipp: Bei einem vom Unfallgegner verursachten Verkehrsunfall können Sie sich generell von Beginn an anwaltlich vertreten lassen.
Die Rechtsanwaltsgebühren müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Dies ist durch die Gerichte entschieden und mit einer "Waffengleichheit" gegenüber den Versicherungen begründet worden. Der Rechtsanwalt kann ungerechtfertigte Kürzungen zurückweisen und von Beginn an auf eine schnelle vollständige Regulierung hinwirken.

Unfallsoforthilfe mit möglicher Begutachtung!

Wir kümmern uns, wenn Sie dies wünschen, auch um die schnelle Begutachtung durch anerkannte erfahrene Kfz-Sachverständige. Dies kann auch sofort bei uns erfolgen, bei Ihnen oder beim Sachverständigen. Näheres hierzu finden Sie unter:

Näheres hierzu finden Sie unter:

Kfz-Gutachten bei uns


Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

Tel. (030) 604 32 36
 

Natürlich können Sie sich auch per E-Mail unter kontakt@kanzleibuchholz oder unsere Kontaktformulare auf der Homepage an uns wenden.

Kontakt